Verteidigung bei Untersuchungshaft
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Untersuchungshaft (U-Haft)

Fachanwälte für Strafrecht kämpfen für Ihre Freilassung

Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen – d.h. es ist wahrscheinlich, dass Sie die Tat begangen haben.

Aber: Dringender Tatverdacht alleine reicht NICHT! Es muss zusätzlich ein Haftgrund vorliegen.

Es gibt vier Haftgründe nach § 112 ff. StPO:

🏃 Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO)

Wann liegt Fluchtgefahr vor?

  • Sie haben keinen festen Wohnsitz in Deutschland
  • Sie haben Verbindungen ins Ausland (z.B. Familie, Vermögen)
  • Sie haben bereits versucht zu fliehen oder sich zu verstecken
  • Ihnen droht eine hohe Strafe (bei hohen Strafen wird Fluchtgefahr vermutet)

Wir widerlegen Fluchtgefahr:

  • Sie haben festen Wohnsitz, Familie, Job in Deutschland
  • Sie haben sich freiwillig gestellt
  • Sie haben einen Pass abgegeben
  • Meldeauflagen sind ausreichend (weniger einschneidend als U-Haft!)

Wann liegt Verdunkelungsgefahr vor?

  • Sie könnten Beweise vernichten (z.B. Dokumente, Datenträger)
  • Sie könnten Zeugen beeinflussen oder bedrohen
  • Sie könnten Mittäter warnen

Wir widerlegen Verdunkelungsgefahr:

  • Alle Beweise sind bereits gesichert
  • Die Zeugen wurden bereits vernommen
  • Sie haben bereits eine Aussage gemacht (keine Verdunkelung mehr möglich)

Nur bei bestimmten schweren Straftaten:

  • Mord, Totschlag
  • Sexualstraftaten
  • Schwere Raubdelikte
  • Schwere Drogendelikte

Voraussetzung: Es besteht die konkrete Gefahr, dass Sie weitere schwere Straftaten begehen.

Wir widerlegen Wiederholungsgefahr:

  • Die Tat war eine Einmaltat (keine Serie)
  • Sie zeigen Einsicht und Reue
  • Sie befinden sich bereits in Therapie
  • Eine Haftverschonung mit Auflagen (z.B. Therapie, Meldeauflagen) ist ausreichend

Bei besonders schweren Straftaten kann U-Haft auch ohne konkreten Haftgrund angeordnet werden – wenn das öffentliche Interesse es erfordert.

Beispiele:

  • Mord
  • Vergewaltigung
  • Schwerer Raub mit Todesfolge

Das ist verfassungsrechtlich umstritten – wir fechten solche Haftbefehle an!

Für Angehörige eines Festgenommenen

Wie wird Untersuchungshaft angeordnet?

Sie werden festgenommen (z.B. auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls).

Sie werden einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Richter prüft, ob ein Haftbefehl erlassen wird.

Wichtig: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht! Sagen Sie: „Ich möchte meinen Anwalt sprechen.“

Der Richter entscheidet:

  • Haftbefehl erlassen → Sie kommen in U-Haft
  • Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt → Sie kommen frei, müssen aber Auflagen erfüllen (z.B. Meldeauflagen, Pass abgeben)
  • Freilassung → Kein Haftgrund, Sie kommen frei

Wie kommen Sie aus der U-Haft heraus?

Jederzeit während der U-Haft können Sie eine Haftprüfung beantragen.

Das Gericht muss erneut prüfen:

  • Liegt noch ein Haftgrund vor?
  • Ist die U-Haft noch verhältnismäßig?
  • Gibt es mildere Mittel (z.B. Meldeauflagen)?

Wir beantragen Haftprüfungen und argumentieren:

  • Die Beweislage hat sich geändert (Tatverdacht schwächer)
  • Der Haftgrund ist entfallen (z.B. alle Zeugen vernommen → keine Verdunkelungsgefahr mehr)
  • Die U-Haft ist unverhältnismäßig lang
  • Auflagen sind ausreichend (Meldeauflagen, Pass abgeben, Therapie)

Wenn der Haftbefehl fehlerhaft ist, legen wir Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht ein.

Gründe für Haftbeschwerde:

  • Kein dringender Tatverdacht
  • Kein Haftgrund vorliegend
  • Haftbefehl nicht ausreichend begründet
  • Verfahrensfehler bei der Richtervorführung

Das OLG hebt den Haftbefehl auf → Sie kommen frei!

Auch wenn ein Haftgrund vorliegt, kann das Gericht die U-Haft gegen Auflagen außer Vollzug setzen (§ 116 StPO).

Typische Auflagen:

  • Meldeauflagen: Sie müssen sich regelmäßig bei der Polizei melden (z.B. 2x pro Woche)
  • Aufenthaltsauflagen: Sie dürfen Ihren Wohnort nicht verlassen
  • Pass abgeben: Um Fluchtgefahr auszuschließen
  • Kaution hinterlegen: Sie zahlen eine Sicherheitsleistung (meist 5.000-50.000 €)
  • Kontaktverbot: Sie dürfen nicht mit Zeugen oder Mittätern Kontakt aufnehmen
  • Therapieauflage: Bei Suchtproblemen müssen Sie eine Therapie machen

Wir verhandeln mit dem Gericht und erreichen Haftverschonung gegen Auflagen!

Je länger die U-Haft dauert, desto unverhältnismäßiger wird sie.

Wir beantragen:

  • Beschleunigte Hauptverhandlung
  • Trennung der Verfahren (wenn Sie mit vielen Mittätern angeklagt sind)
  • Freilassung wegen überlanger Verfahrensdauer

Faustformel: Nach 6 Monaten U-Haft wird das Gericht besonders kritisch prüfen, ob die U-Haft noch gerechtfertigt ist.

Ihre Rechte in Untersuchungshaft

Sie haben das uneingeschränkte Recht, Ihren Anwalt zu sprechen – zu jeder Zeit, ohne Überwachung!

Wichtig: Nur in extremen Ausnahmefällen (z.B. Terrorismus) kann der Anwaltsverkehr eingeschränkt werden.

Wir besuchen Sie regelmäßig in U-Haft und besprechen die Verteidigungsstrategie!

Sie dürfen Briefe schreiben und empfangen – aber diese werden von der Staatsanwaltschaft gelesen (außer Anwaltspost!).

Vorsicht: Schreiben Sie nichts Belastendes in Briefen! Die Staatsanwaltschaft liest mit.

Sie dürfen Besuch von Angehörigen empfangen (meist 1x pro Woche, 1 Stunde).

Aber: Die Besuche werden überwacht (Glas- oder Gitterscheibe, manchmal Tonaufnahmen).

Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen.
Wir fordern die Akte an und besprechen mit Ihnen die Beweislage!

Sie haben Anspruch auf ärztliche Behandlung in der JVA.

Wenn Sie krank sind, informieren Sie sofort das Personal – und uns!

KEIN Anspruch auf Telefon oder Internet in U-Haft (außer in Ausnahmefällen).
Aber: Sie dürfen Ihren Anwalt jederzeit über die JVA kontaktieren lassen.

Was tun, wenn Sie in U-Haft sitzen?

Lassen Sie sich vom JVA-Personal mitteilen, wie Sie Ihren Anwalt erreichen können.

Wir besuchen Sie innerhalb von 24-48 Stunden in der JVA!

Machen Sie keine Aussagen gegenüber Mitgefangenen oder JVA-Personal – alles kann gegen Sie verwendet werden!

Vorsicht vor Zelleninformatoren („Verdeckte Ermittler“)!

Schreiben Sie auf, was in der U-Haft passiert:

  • Wann wurden Sie verhaftet?
  • Wann wurden Sie dem Richter vorgeführt?
  • Welche Auflagen wurden Ihnen angeboten?

Das hilft uns bei der Haftbeschwerde!

U-Haft ist extrem belastend – aber nutzen Sie die Zeit:

  • Lesen Sie (JVA hat Bibliotheken)
  • Schreiben Sie Briefe an Familie
  • Bereiten Sie sich auf die Hauptverhandlung vor (mit uns!)

U-Haft bei besonderen Personengruppen

U-Haft ist bei Schwangeren und Müttern mit Kleinkindern besonders problematisch.

Wir argumentieren:

  • Das Kind braucht die Mutter
  • U-Haft gefährdet das Kindeswohl
  • Auflagen sind ausreichend

Oft erreichen wir Haftverschonung!

Bei schwerer Krankheit kann U-Haft unverhältnismäßig sein.

Wir legen ärztliche Atteste vor und beantragen Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen.

Bei Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) gelten strengere Maßstäbe für U-Haft.

U-Haft darf nur in Ausnahmefällen verhängt werden!

Wir beantragen Jugendarrest statt U-Haft oder Freilassung gegen Auflagen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es gibt keine feste Höchstdauer. U-Haft kann Monate oder sogar Jahre dauern – bis zur Verurteilung.

Aber: Nach 6 Monaten muss das Gericht die U-Haft besonders sorgfältig prüfen.

Ja! Wenn Sie verurteilt werden, wird die U-Haft voll angerechnet (1 Tag U-Haft = 1 Tag Strafe).

Beispiel: Sie sitzen 6 Monate in U-Haft und werden zu 1 Jahr Haft verurteilt → Sie müssen nur noch 6 Monate absitzen.

Ja, aber: Eine Kaution ist nur eine Auflage zur Haftverschonung. Das Gericht muss zustimmen.

Höhe der Kaution: Meist 5.000-50.000 € (je nach Schwere der Tat und finanziellen Verhältnissen).

Wir verhandeln mit dem Gericht über eine Haftverschonung gegen Kaution!

Sie werden sofort freigelassen und haben Anspruch auf Entschädigung für die ungerechtfertigte U-Haft (75 € pro Tag).

Aber: Die verlorene Zeit bekommen Sie nie zurück – deshalb kämpfen wir für Ihre sofortige Freilassung!

Nein! In U-Haft besteht keine Arbeitspflicht (anders als bei Strafhaft).

Aber: Sie können freiwillig arbeiten (z.B. in der JVA-Küche, Wäscherei) – das bringt etwas Geld und Ablenkung.

Nein, grundsätzlich nicht. In U-Haft gibt es kein Telefonrecht.

Ausnahme: In humanitären Notfällen (z.B. Todesfall in der Familie) kann das Gericht Telefonate erlauben.

U-Haft

Strafhaft

VOR der Verurteilung

NACH der Verurteilung

Keine Arbeitspflicht

Arbeitspflicht

Strengere Regeln (Isolation)

Lockerere Regeln (Freistunden, Sport)

Unschuldsvermutung gilt

Sie sind verurteilt

 

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Führerschein Icon

Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinenzug

Sie wollen den Führerschein zurück? Fachanwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart

Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet oder gar droht mit der Entziehung Ihres Führerscheins?

Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage. Dann fordern wir die Führerscheinakten an und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle ein, um Ihnen den Führerschein zu erhalten, für eine Wiedererteilung zu sorgen oder eine MPU abzuwenden.

Auch gerichtlich gehen wir für Ihre Interessen vor: Ob im Wege eines Eilverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vertreten wir Sie.

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesen Fällen in der Regel die Kosten für unsere Tätigkeit.

Lohnzahlung Icon

Unfall: Schadensersatz & Schmerzensgeld

Fachanwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist zunächst die Schuldfrage zu prüfen. Danach machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.

Wir besprechen mit Ihnen das Unfallgeschehen, fordern die polizeiliche Unfallaufnahme an und setzen uns dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung um Ihre Forderungen durchzusetzen: Hier geht es um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten der An-/ Abmeldung, Attestkosten und weitere Ansprüche.

Sie selbst brauchen sich um Nichts mehr zu kümmern: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und vermitteln, falls Sie das wünschen, einen Sachverständigen, eine Mietwagenfirma oder eine Werkstatt.

Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir bei der gegnerischen Versicherung geltend.

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Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Fahrverbot umgehen? Fachanwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart

Ihnen droht ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister oder gar ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlicht oder einem sonstigen Verkehrsverstoß?

Geschätzte 60 – 70% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Übersenden Sie uns den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Als Rechtsanwälte haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst so treten Fehler der Messung oder andere Unrichtigkeiten zu Tage und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg versprechend geführt werden. Falls nötig lassen wir die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen. Nicht selten hängt die berufliche Zukunft an der Vermeidung eines Fahrverbots.

Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Tätigkeit.

Zertifikat Icon

„Ich möchte ein besseres Arbeitszeugnis!“

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart hilft.

Ihr Arbeitgeber hat Sie im Arbeitszeugnis unzutreffend beschrieben oder Ihre Leistungen zu schlecht bewertet?

Sie fürchten, dadurch an Ihrem beruflichen Fortkommen und dem weiteren Karriereverlauf gehindert zu werden?

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sorgt dafür, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein zutreffendes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt.

Ihr Arbeitgeber hat Ihre Leistungen im Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten und kennt die versteckten Zeugnisformulierungen und deren wahre Bedeutung.

Viele Arbeitgeber versuchen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um den ungeliebten Arbeitnehmer im Nachhinein „abzustrafen“. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen – es geht um Ihre Karriere!

Vertrag Icon

„Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!“

Nicht ohne Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgeschlagen, dass Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden und möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

Tun Sie das niemals, ohne dass Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart den angebotenen Aufhebungsvertrag geprüft hat. Haben Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie das in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Oft werden durch die voreilige Unterzeichnung des vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags Ansprüche (auf Lohn oder Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung, betriebliche Altersvorsorge, Abfindung u.a.) aus bloßer Unwissenheit einfach verschenkt.

Schlimmer noch liegt es, wenn der Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet, das er andernfalls niemals hätte kündigen können!

Seien Sie auf der Hut und kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, der für Sie die Verhandlungen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.

Lohn Icon

„Wie bekomme ich eine Abfindung?“

Mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Arbeitnehmer haben oft den berechtigten Wunsch nach einer Abfindungszahlung.

Obwohl das Kündigungsschutzgesetz keine generelle Möglichkeit vorsieht, eine Abfindungszahlung geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, dennoch von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt zu bekommen.

Dabei verhandelt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart für Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten.

Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig wesentlich höhere Abfindungszahlungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden können.

Oftmals führen Fehleinschätzungen bei den Verhandlungen dazu, dass Abfindungen viel zu niedrig ausfallen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann einschätzen, in welcher Höhe sich Ihre Abfindung bewegen sollte.

Verschenken Sie kein Geld, das Sie gerade in einer Bewerbungsphase oder während einer unsicheren Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber dringend benötigen – Sie haben es durch Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Loyalität verdient!

Achtung Icon

„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“

Gleich zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?

So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.

Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.

Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!

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„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“

Auf zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.

Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.

Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die ArbeitnehmerIhr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.

Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.