





Sie sitzen in Untersuchungshaft – wir holen Sie raus!
Untersuchungshaft (U-Haft) ist die schwerste Maßnahme im Ermittlungsverfahren: Sie werden vor einer Verurteilung eingesperrt – obwohl die Unschuldsvermutung gilt! Die U-Haft kann Monate oder sogar Jahre dauern und Ihre Existenz zerstören: Job weg, Wohnung weg, Familie belastet.
Wir kämpfen als Fachanwälte für Strafrecht für Ihre Freilassung:
Auch aus U-Haft erreichen Sie uns 24/7: 0711 / 655 800 30
Untersuchungshaft ist die Inhaftierung eines Beschuldigten VOR der Verurteilung – während des Ermittlungsverfahrens oder während des Gerichtsverfahrens.
Wichtig: Sie gelten als unschuldig, bis das Urteil rechtskräftig ist! Trotzdem können Sie in U-Haft sitzen.
U-Haft ist KEINE Strafe – sie dient nur dazu:
Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen – d.h. es ist wahrscheinlich, dass Sie die Tat begangen haben.
Aber: Dringender Tatverdacht alleine reicht NICHT! Es muss zusätzlich ein Haftgrund vorliegen.
Es gibt vier Haftgründe nach § 112 ff. StPO:
Wann liegt Fluchtgefahr vor?
Wir widerlegen Fluchtgefahr:
Wann liegt Verdunkelungsgefahr vor?
Wir widerlegen Verdunkelungsgefahr:
Nur bei bestimmten schweren Straftaten:
Voraussetzung: Es besteht die konkrete Gefahr, dass Sie weitere schwere Straftaten begehen.
Wir widerlegen Wiederholungsgefahr:
Bei besonders schweren Straftaten kann U-Haft auch ohne konkreten Haftgrund angeordnet werden – wenn das öffentliche Interesse es erfordert.
Beispiele:
Das ist verfassungsrechtlich umstritten – wir fechten solche Haftbefehle an!
Ihr Angehöriger wurde festgenommen? Wir wissen, dass Sie jetzt in einer belastenden Situation sind – und dass Sie oft die Ersten sind, die von der Festnahme erfahren.
Der Festgenommene selbst hat meist nicht die Möglichkeit, sofort Kontakt aufzunehmen. Deshalb sind Sie als Angehörige oder Freunde oft die Einzigen, die für ihn handeln können.
Das können Sie jetzt tun:
✅ Rufen Sie unseren 24/7-Notdienst an: 0711 / 655 800 30
Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
✅ Wir übernehmen sofort die Verteidigung
Sobald Sie uns kontaktieren, kümmern wir uns um die rechtliche Betreuung des Festgenommenen. Wir besuchen ihn in der JVA, beantragen Haftprüfung und kämpfen für seine Freilassung.
✅ Wir halten Sie auf dem Laufenden
Sie erfahren von uns:
✅ Was Sie uns mitteilen sollten:
✅ Besuchsrecht für Angehörige
In der Regel dürfen Angehörige den Inhaftierten nach einigen Tagen besuchen. Wir helfen Ihnen, Besuchstermine zu organisieren und klären, welche Regeln gelten.
📞 Jetzt anrufen: 0711 / 655 800 30
📧 E-Mail: kontakt@uwd-kanzlei.de
🏢 Kanzlei Stuttgart: Rosenbergstr. 50/1, 70176 Stuttgart
Wir sind sofort für Sie da – auch wenn Ihr Angehöriger selbst noch keinen Kontakt aufnehmen konnte.
Sie werden festgenommen (z.B. auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls).
Sie werden einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Richter prüft, ob ein Haftbefehl erlassen wird.
Wichtig: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht! Sagen Sie: „Ich möchte meinen Anwalt sprechen.“
Der Richter entscheidet:
Es gibt KEINE feste Höchstdauer! U-Haft kann theoretisch bis zur Verurteilung dauern – und das können Monate oder Jahre sein.
Aber: Nach 6 Monaten muss das Gericht die U-Haft erneut prüfen. Wir können außerhalb dieses Zeitraums jederzeit eine Haftprüfung beantragen (§ 117 StPO) oder Haftbeschwerde einreichen.
Wichtig: Die U-Haft wird auf die Strafe angerechnet – wenn Sie verurteilt werden, wird die Zeit in U-Haft von der Strafe abgezogen.
Jederzeit während der U-Haft können Sie eine Haftprüfung beantragen.
Das Gericht muss erneut prüfen:
Wir beantragen Haftprüfungen und argumentieren:
Wenn der Haftbefehl fehlerhaft ist, legen wir Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Gründe für Haftbeschwerde:
Das OLG hebt den Haftbefehl auf → Sie kommen frei!
Auch wenn ein Haftgrund vorliegt, kann das Gericht die U-Haft gegen Auflagen außer Vollzug setzen (§ 116 StPO).
Typische Auflagen:
Wir verhandeln mit dem Gericht und erreichen Haftverschonung gegen Auflagen!
Je länger die U-Haft dauert, desto unverhältnismäßiger wird sie.
Wir beantragen:
Faustformel: Nach 6 Monaten U-Haft wird das Gericht besonders kritisch prüfen, ob die U-Haft noch gerechtfertigt ist.
Sie haben das uneingeschränkte Recht, Ihren Anwalt zu sprechen – zu jeder Zeit, ohne Überwachung!
Wichtig: Nur in extremen Ausnahmefällen (z.B. Terrorismus) kann der Anwaltsverkehr eingeschränkt werden.
Wir besuchen Sie regelmäßig in U-Haft und besprechen die Verteidigungsstrategie!
Sie dürfen Briefe schreiben und empfangen – aber diese werden von der Staatsanwaltschaft gelesen (außer Anwaltspost!).
Vorsicht: Schreiben Sie nichts Belastendes in Briefen! Die Staatsanwaltschaft liest mit.
Sie dürfen Besuch von Angehörigen empfangen (meist 1x pro Woche, 1 Stunde).
Aber: Die Besuche werden überwacht (Glas- oder Gitterscheibe, manchmal Tonaufnahmen).
Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen.
Wir fordern die Akte an und besprechen mit Ihnen die Beweislage!
Sie haben Anspruch auf ärztliche Behandlung in der JVA.
Wenn Sie krank sind, informieren Sie sofort das Personal – und uns!
KEIN Anspruch auf Telefon oder Internet in U-Haft (außer in Ausnahmefällen).
Aber: Sie dürfen Ihren Anwalt jederzeit über die JVA kontaktieren lassen.
Lassen Sie sich vom JVA-Personal mitteilen, wie Sie Ihren Anwalt erreichen können.
Wir besuchen Sie innerhalb von 24-48 Stunden in der JVA!
Machen Sie keine Aussagen gegenüber Mitgefangenen oder JVA-Personal – alles kann gegen Sie verwendet werden!
Vorsicht vor Zelleninformatoren („Verdeckte Ermittler“)!
Schreiben Sie auf, was in der U-Haft passiert:
Das hilft uns bei der Haftbeschwerde!
U-Haft ist extrem belastend – aber nutzen Sie die Zeit:
U-Haft ist bei Schwangeren und Müttern mit Kleinkindern besonders problematisch.
Wir argumentieren:
Oft erreichen wir Haftverschonung!
Bei schwerer Krankheit kann U-Haft unverhältnismäßig sein.
Wir legen ärztliche Atteste vor und beantragen Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen.
Bei Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) gelten strengere Maßstäbe für U-Haft.
U-Haft darf nur in Ausnahmefällen verhängt werden!
Wir beantragen Jugendarrest statt U-Haft oder Freilassung gegen Auflagen.
Es gibt keine feste Höchstdauer. U-Haft kann Monate oder sogar Jahre dauern – bis zur Verurteilung.
Aber: Nach 6 Monaten muss das Gericht die U-Haft besonders sorgfältig prüfen.
Ja! Wenn Sie verurteilt werden, wird die U-Haft voll angerechnet (1 Tag U-Haft = 1 Tag Strafe).
Beispiel: Sie sitzen 6 Monate in U-Haft und werden zu 1 Jahr Haft verurteilt → Sie müssen nur noch 6 Monate absitzen.
Ja, aber: Eine Kaution ist nur eine Auflage zur Haftverschonung. Das Gericht muss zustimmen.
Höhe der Kaution: Meist 5.000-50.000 € (je nach Schwere der Tat und finanziellen Verhältnissen).
Wir verhandeln mit dem Gericht über eine Haftverschonung gegen Kaution!
Sie werden sofort freigelassen und haben Anspruch auf Entschädigung für die ungerechtfertigte U-Haft (75 € pro Tag).
Aber: Die verlorene Zeit bekommen Sie nie zurück – deshalb kämpfen wir für Ihre sofortige Freilassung!
Nein! In U-Haft besteht keine Arbeitspflicht (anders als bei Strafhaft).
Aber: Sie können freiwillig arbeiten (z.B. in der JVA-Küche, Wäscherei) – das bringt etwas Geld und Ablenkung.
Nein, grundsätzlich nicht. In U-Haft gibt es kein Telefonrecht.
Ausnahme: In humanitären Notfällen (z.B. Todesfall in der Familie) kann das Gericht Telefonate erlauben.
U-Haft | Strafhaft |
VOR der Verurteilung | NACH der Verurteilung |
Keine Arbeitspflicht | Arbeitspflicht |
Strengere Regeln (Isolation) | Lockerere Regeln (Freistunden, Sport) |
Unschuldsvermutung gilt | Sie sind verurteilt |
Der Strafverteidiger – Anwaltsnotdienst richtet sich an alle diejenigen, die strafrechtlichen Maßnahmen wie Festnahme, Durchsuchung, Vernehmung, Inhaftierung in Untersuchungshaft an Wochenenden, abends oder nachts ausgesetzt sind sowie deren Angehörige.
In solchen Situationen empfiehlt es sich dringend, einen Fachanwalt für Strafrecht um Rat zu ersuchen.
Denn: Eine einmal getroffene Aussage ist im Nachhinein schwer zu revidieren, eine unzulässige Durchsuchung nicht rückgängig zu machen und jeder Tag in U-Haft ist einer zuviel.
Lassen Sie sich nicht alles gefallen! Sie erreichen uns 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich unter folgender Nummer: 0711 – 655 800 30
Wir bitten Sie zu beachten, dass rechtliche Beratungen oder Auskünfte am Telefon nicht erteilt werden. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Mandatierung erfolgt mit UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG, jeweils vertreten durch den jeweils Bereitschaft habenden Rechtsanwalt und vorbehaltlich der Annahme durch diesen. Dieser Anwaltsnotdienst stellt einen Service der UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG in Stuttgart dar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es noch andere Anbieter in der Region Stuttgart gibt.
Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinenzug
Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet oder gar droht mit der Entziehung Ihres Führerscheins?
Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage. Dann fordern wir die Führerscheinakten an und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle ein, um Ihnen den Führerschein zu erhalten, für eine Wiedererteilung zu sorgen oder eine MPU abzuwenden.
Auch gerichtlich gehen wir für Ihre Interessen vor: Ob im Wege eines Eilverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vertreten wir Sie.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesen Fällen in der Regel die Kosten für unsere Tätigkeit.
Unfall: Schadensersatz & Schmerzensgeld
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist zunächst die Schuldfrage zu prüfen. Danach machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.
Wir besprechen mit Ihnen das Unfallgeschehen, fordern die polizeiliche Unfallaufnahme an und setzen uns dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung um Ihre Forderungen durchzusetzen: Hier geht es um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten der An-/ Abmeldung, Attestkosten und weitere Ansprüche.
Sie selbst brauchen sich um Nichts mehr zu kümmern: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und vermitteln, falls Sie das wünschen, einen Sachverständigen, eine Mietwagenfirma oder eine Werkstatt.
Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Ihnen droht ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister oder gar ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlicht– oder einem sonstigen Verkehrsverstoß?
Geschätzte 60 – 70% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Übersenden Sie uns den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Als Rechtsanwälte haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst so treten Fehler der Messung oder andere Unrichtigkeiten zu Tage und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg versprechend geführt werden. Falls nötig lassen wir die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen. Nicht selten hängt die berufliche Zukunft an der Vermeidung eines Fahrverbots.
Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Tätigkeit.
„Ich möchte ein besseres Arbeitszeugnis!“
Ihr Arbeitgeber hat Sie im Arbeitszeugnis unzutreffend beschrieben oder Ihre Leistungen zu schlecht bewertet?
Sie fürchten, dadurch an Ihrem beruflichen Fortkommen und dem weiteren Karriereverlauf gehindert zu werden?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sorgt dafür, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein zutreffendes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt.
Ihr Arbeitgeber hat Ihre Leistungen im Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten und kennt die versteckten Zeugnisformulierungen und deren wahre Bedeutung.
Viele Arbeitgeber versuchen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um den ungeliebten Arbeitnehmer im Nachhinein „abzustrafen“. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen – es geht um Ihre Karriere!
„Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!“
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgeschlagen, dass Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden und möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?
Tun Sie das niemals, ohne dass Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart den angebotenen Aufhebungsvertrag geprüft hat. Haben Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie das in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Oft werden durch die voreilige Unterzeichnung des vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags Ansprüche (auf Lohn oder Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung, betriebliche Altersvorsorge, Abfindung u.a.) aus bloßer Unwissenheit einfach verschenkt.
Schlimmer noch liegt es, wenn der Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet, das er andernfalls niemals hätte kündigen können!
Seien Sie auf der Hut und kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, der für Sie die Verhandlungen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.
„Wie bekomme ich eine Abfindung?“
Arbeitnehmer haben oft den berechtigten Wunsch nach einer Abfindungszahlung.
Obwohl das Kündigungsschutzgesetz keine generelle Möglichkeit vorsieht, eine Abfindungszahlung geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, dennoch von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt zu bekommen.
Dabei verhandelt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart für Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten.
Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig wesentlich höhere Abfindungszahlungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden können.
Oftmals führen Fehleinschätzungen bei den Verhandlungen dazu, dass Abfindungen viel zu niedrig ausfallen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann einschätzen, in welcher Höhe sich Ihre Abfindung bewegen sollte.
Verschenken Sie kein Geld, das Sie gerade in einer Bewerbungsphase oder während einer unsicheren Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber dringend benötigen – Sie haben es durch Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Loyalität verdient!
„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“
Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?
So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.
Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!
„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.
Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die Arbeitnehmer. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.
Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.