





Der Vorwurf eines Tötungsdelikts gehört zu den schwerwiegendsten Situationen im Strafrecht. Wer mit einer Mordanklage oder dem Vorwurf des Totschlags konfrontiert wird, steht häufig unter enormem Druck. Nicht selten geht es um Untersuchungshaft, intensive Ermittlungen und eine mögliche lebenslange Freiheitsstrafe.
Gerade in solchen Verfahren entscheidet die frühe Verteidigungsstrategie oft über den weiteren Verlauf. Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft können später kaum korrigiert werden. Deshalb sollte bei einem Vorwurf nach § 211 StGB oder § 212 StGB möglichst früh ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet werden.
Die UWD Rechtsanwälte vertreten Beschuldigte bundesweit im Strafrecht und verteidigen in umfangreichen Verfahren wegen Mordes, Totschlags und anderer Kapitaldelikte.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass Mord und Totschlag lediglich unterschiedliche Bezeichnungen für eine Tötung sind. Juristisch bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.
Der Straftatbestand des Totschlags ist in § 212 StGB geregelt. Vereinfacht gesagt liegt Totschlag vor, wenn ein Mensch vorsätzlich einen anderen Menschen tötet, ohne dass besondere Mordmerkmale erfüllt sind.
Mord nach § 211 StGB setzt dagegen bestimmte zusätzliche Voraussetzungen voraus. Dazu gehören beispielsweise:
Gerade diese Mordmerkmale sind in der Praxis häufig umstritten. Oft entscheidet sich erst im Laufe des Verfahrens, ob tatsächlich ein Mordvorwurf haltbar ist oder lediglich ein Totschlag vorliegt.
Für die Verteidigung ist genau diese Abgrenzung häufig der zentrale Punkt.
Beim Vorwurf des Mordes droht grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich kann das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, wodurch eine vorzeitige Entlassung deutlich erschwert wird.
Beim Totschlag liegt der Strafrahmen regelmäßig zwischen fünf und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. In minder schweren Fällen kann die Strafe geringer ausfallen.
Welche Strafe tatsächlich droht, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem:
Gerade deshalb sollte niemals vorschnell davon ausgegangen werden, dass eine Mordanklage automatisch auch zu einer Verurteilung wegen Mordes führt.
In Verfahren wegen Mordes oder Totschlags beginnen die Ermittlungen häufig sofort mit erheblichem Druck. Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen von Mobiltelefonen, DNA-Auswertungen und umfangreiche Zeugenvernehmungen sind keine Seltenheit.
Viele Beschuldigte machen in dieser Situation den Fehler, sich spontan gegenüber der Polizei zu äußern. Genau das kann später erhebliche Nachteile verursachen.
Die wichtigste Regel lautet daher: Keine Aussage ohne Strafverteidiger.
Ein erfahrener Anwalt für Mordanklage wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen. Erst danach lässt sich seriös einschätzen:
Gerade bei Kapitaldelikten sind Aussagen, Chatverläufe, Gutachten und Spurenauswertungen häufig komplexer, als Betroffene zunächst annehmen.
Bei einem Vorwurf nach § 211 StGB oder § 212 StGB kommt es häufig zur Untersuchungshaft. Die Gerichte gehen oft von Fluchtgefahr oder Schwere der Tat aus.
Für Betroffene und Angehörige ist diese Situation extrem belastend. Umso wichtiger ist eine schnelle Verteidigung.
Die UWD Rechtsanwälte prüfen unter anderem:
Gerade in frühen Verfahrensstadien können Fehler der Ermittlungsbehörden oder unzureichende Verdachtslagen erhebliche Bedeutung haben.
In der Praxis entwickelt sich ein Verfahren häufig erst im Laufe der Ermittlungen zu einer Mordanklage.
Oft stehen dabei Fragen im Mittelpunkt wie:
Gerade das Mordmerkmal der Heimtücke sorgt regelmäßig für intensive juristische Auseinandersetzungen. Nicht jede überraschende Handlung erfüllt automatisch die Voraussetzungen des § 211 StGB.
Ein erfahrener Anwalt für § 211 StGB wird deshalb genau prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen oder ob die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu weit auslegt.
Nicht jedes Tötungsdelikt entsteht aus Planung oder Berechnung. Viele Verfahren beruhen auf eskalierten Konflikten, emotionalen Ausnahmezuständen oder spontanen Auseinandersetzungen.
Gerade in solchen Situationen spielen folgende Fragen eine große Rolle:
Psychiatrische Gutachten können in solchen Verfahren erhebliche Bedeutung haben. Die Verteidigung muss frühzeitig darauf achten, welche Informationen Gutachter erhalten und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.
Verfahren wegen Kapitaldelikten sind meist umfangreich und dauern häufig viele Monate.
Typischer Ablauf:
Zunächst führen Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird. Über die Zulassung der Anklage entscheidet anschließend das Gericht.
Die Hauptverhandlung findet regelmäßig vor dem Schwurgericht statt. Dort werden Zeugen vernommen, Sachverständige angehört und Beweise umfassend geprüft.
Gerade bei Mordanklagen spielen forensische Gutachten, digitale Spuren und Aussageanalysen oft eine zentrale Rolle.
In Verfahren wegen Mordes oder Totschlags geht es um existenzielle Folgen. Entsprechend wichtig ist eine ruhige, strategische und erfahrene Verteidigung.
Die UWD Rechtsanwälte unterstützen Mandanten unter anderem mit:
Ziel ist immer eine realistische, sorgfältige und konsequente Verteidigung – ohne unnötige Eskalation, aber mit klarem Blick auf die Risiken des Verfahrens.
Ohne anwaltliche Beratung sollte grundsätzlich keine Aussage erfolgen. Selbst scheinbar entlastende Angaben können später problematisch werden.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. In umfangreichen Kapitalverfahren erfolgt die Verteidigung häufig als Pflichtverteidigung.
Ja. Gerade die Mordmerkmale sind häufig streitig. Nicht jede Anklage wegen Mordes führt auch zu einer Verurteilung wegen Mordes.
Das hängt vom Umfang der Ermittlungen und der Beweislage ab. Verfahren wegen Kapitaldelikten dauern häufig mehrere Monate oder länger.
Angehörige oder Betroffene sollten möglichst sofort einen Strafverteidiger kontaktieren, damit frühzeitig gegen den Haftbefehl vorgegangen werden kann.
Wenn gegen Sie wegen Mordes, Totschlags oder eines anderen Kapitaldelikts ermittelt wird, sollte möglichst früh anwaltliche Hilfe eingeholt werden. Gerade in den ersten Tagen eines Verfahrens werden häufig entscheidende Weichen gestellt.
Die UWD Rechtsanwälte unterstützen Beschuldigte bundesweit bei Verfahren wegen Mordanklage, Totschlag und schweren Gewaltstraftaten.
Der Strafverteidiger – Anwaltsnotdienst richtet sich an alle diejenigen, die strafrechtlichen Maßnahmen wie Festnahme, Durchsuchung, Vernehmung, Inhaftierung in Untersuchungshaft an Wochenenden, abends oder nachts ausgesetzt sind sowie deren Angehörige.
In solchen Situationen empfiehlt es sich dringend, einen Fachanwalt für Strafrecht um Rat zu ersuchen.
Denn: Eine einmal getroffene Aussage ist im Nachhinein schwer zu revidieren, eine unzulässige Durchsuchung nicht rückgängig zu machen und jeder Tag in U-Haft ist einer zuviel.
Lassen Sie sich nicht alles gefallen! Sie erreichen uns 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich unter folgender Nummer: 0711 – 655 800 30
Wir bitten Sie zu beachten, dass rechtliche Beratungen oder Auskünfte am Telefon nicht erteilt werden. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Mandatierung erfolgt mit UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG, jeweils vertreten durch den jeweils Bereitschaft habenden Rechtsanwalt und vorbehaltlich der Annahme durch diesen. Dieser Anwaltsnotdienst stellt einen Service der UWD Urcun & Domé Rechtsanwälte PartG in Stuttgart dar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es noch andere Anbieter in der Region Stuttgart gibt.
Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinenzug
Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet oder gar droht mit der Entziehung Ihres Führerscheins?
Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage. Dann fordern wir die Führerscheinakten an und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle ein, um Ihnen den Führerschein zu erhalten, für eine Wiedererteilung zu sorgen oder eine MPU abzuwenden.
Auch gerichtlich gehen wir für Ihre Interessen vor: Ob im Wege eines Eilverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vertreten wir Sie.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesen Fällen in der Regel die Kosten für unsere Tätigkeit.
Unfall: Schadensersatz & Schmerzensgeld
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist zunächst die Schuldfrage zu prüfen. Danach machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.
Wir besprechen mit Ihnen das Unfallgeschehen, fordern die polizeiliche Unfallaufnahme an und setzen uns dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung um Ihre Forderungen durchzusetzen: Hier geht es um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten der An-/ Abmeldung, Attestkosten und weitere Ansprüche.
Sie selbst brauchen sich um Nichts mehr zu kümmern: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und vermitteln, falls Sie das wünschen, einen Sachverständigen, eine Mietwagenfirma oder eine Werkstatt.
Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Ihnen droht ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister oder gar ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlicht– oder einem sonstigen Verkehrsverstoß?
Geschätzte 60 – 70% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Übersenden Sie uns den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Als Rechtsanwälte haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst so treten Fehler der Messung oder andere Unrichtigkeiten zu Tage und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg versprechend geführt werden. Falls nötig lassen wir die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen. Nicht selten hängt die berufliche Zukunft an der Vermeidung eines Fahrverbots.
Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Tätigkeit.
„Ich möchte ein besseres Arbeitszeugnis!“
Ihr Arbeitgeber hat Sie im Arbeitszeugnis unzutreffend beschrieben oder Ihre Leistungen zu schlecht bewertet?
Sie fürchten, dadurch an Ihrem beruflichen Fortkommen und dem weiteren Karriereverlauf gehindert zu werden?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sorgt dafür, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein zutreffendes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt.
Ihr Arbeitgeber hat Ihre Leistungen im Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten und kennt die versteckten Zeugnisformulierungen und deren wahre Bedeutung.
Viele Arbeitgeber versuchen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um den ungeliebten Arbeitnehmer im Nachhinein „abzustrafen“. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen – es geht um Ihre Karriere!
„Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!“
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgeschlagen, dass Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden und möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?
Tun Sie das niemals, ohne dass Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart den angebotenen Aufhebungsvertrag geprüft hat. Haben Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie das in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Oft werden durch die voreilige Unterzeichnung des vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags Ansprüche (auf Lohn oder Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung, betriebliche Altersvorsorge, Abfindung u.a.) aus bloßer Unwissenheit einfach verschenkt.
Schlimmer noch liegt es, wenn der Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet, das er andernfalls niemals hätte kündigen können!
Seien Sie auf der Hut und kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, der für Sie die Verhandlungen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.
„Wie bekomme ich eine Abfindung?“
Arbeitnehmer haben oft den berechtigten Wunsch nach einer Abfindungszahlung.
Obwohl das Kündigungsschutzgesetz keine generelle Möglichkeit vorsieht, eine Abfindungszahlung geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, dennoch von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt zu bekommen.
Dabei verhandelt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart für Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten.
Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig wesentlich höhere Abfindungszahlungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden können.
Oftmals führen Fehleinschätzungen bei den Verhandlungen dazu, dass Abfindungen viel zu niedrig ausfallen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann einschätzen, in welcher Höhe sich Ihre Abfindung bewegen sollte.
Verschenken Sie kein Geld, das Sie gerade in einer Bewerbungsphase oder während einer unsicheren Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber dringend benötigen – Sie haben es durch Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Loyalität verdient!
„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“
Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?
So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.
Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!
„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.
Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die Arbeitnehmer. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.
Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.