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Fachanwälte für Strafrecht
UWD Rechtsanwälte Verteidigung gegen Körperverletzung

Seit 2007

  • Fachanwälte für Strafrecht – Verteidigung gegen Körperverletzung
  • Bundesweite Annahme von Mandaten
  • Strafverteidiger Notdienst rund um die Uhr unter 0711/ 655 800 30

Körperverletzung

Vorwurf: Körperverletzung nach Streit, Schlägerei oder Unfall?

Diese Körperverletzungsdelikte verteidigen wir

Die einfache Körperverletzung umfasst jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung:

  • Schläge, Tritte, Ohrfeigen
  • Schubsen, Stoßen, Würgen
  • Beibringen von Schmerzen (z.B. Haare ziehen)

Das droht Ihnen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
  • Eintrag ins Führungszeugnis
  • Zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Wir prüfen:

  • Haben Sie in Notwehr gehandelt?
  • Können wir einen Täter-Opfer-Ausgleich erreichen?

Ist eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO möglich?

Eine Körperverletzung gilt als gefährlich, wenn:

  • Sie mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug begangen wurde (z.B. Messer, Flasche, Schlagring, Baseballschläger)
  • Sie gemeinschaftlich mit anderen begangen wurde
  • Sie hinterrücks oder mit einem gefährlichen Mittel (z.B. Gift, Ätzstoff) begangen wurde

Das droht Ihnen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
  • Bei schweren Fällen: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
  • Eintrag ins Führungszeugnis als Vorstrafe

Wir verteidigen Sie:

  • War es wirklich eine „Waffe“ im Sinne des Gesetzes?
  • Haben Sie in Notwehr gehandelt?
  • War die Verletzung tatsächlich so schwer?

Wichtig: Die Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung ist entscheidend für die Strafhöhe. Wir kämpfen dafür, dass nur der mildere Tatbestand angewendet wird!

Eine Körperverletzung gilt als schwer, wenn das Opfer:

  • das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen verliert
  • das Gehör verliert
  • das Sprechvermögen verliert
  • die Fortpflanzungsfähigkeit verliert
  • einen wichtigen Teil des Körpers verliert oder dauerhaft entstellt wird
  • dauerhaft gebrauchsunfähig wird (z.B. Lähmung)
  • in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit verfällt

Das droht Ihnen:

  • Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahren
  • Bei besonders schweren Fällen: nicht unter 3 Jahren
  • Hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Wir prüfen:

  • Haben Sie die schwere Folge vorsätzlich herbeigeführt oder nur fahrlässig?
  • Können wir die Anklage auf einen milderen Tatbestand reduzieren?

Raub liegt vor, wenn Sie unter Anwendung von Gewalt oder Drohung eine fremde Sache wegnehmen.

Das droht Ihnen:

  • Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren (!)
  • Bei minder schweren Fällen: 6 Monate bis 5 Jahre

Beispiele:

  • Handtaschenraub auf offener Straße
  • Überfall auf Tankstelle oder Kiosk
  • Raub nach einem Streit

Wir prüfen:

  • War es wirklich Raub oder nur Diebstahl?
  • Lag eine Gewaltanwendung vor oder nur eine Wegnahme?
  • Können wir einen minder schweren Fall nachweisen?

Auch ohne Absicht kann eine Körperverletzung strafbar sein – z.B. bei Verkehrsunfällen, Sportunfällen oder Arbeitsunfällen.

Das droht Ihnen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
  • Bei Fahrlässigkeit im Straßenverkehr: ggf. Führerscheinentzug

Wir prüfen:

  • Haben Sie wirklich fahrlässig gehandelt?
  • Traf Sie überhaupt eine Sorgfaltspflichtverletzung?
  • Können wir eine Verfahrenseinstellung erreichen?

Wenn Ihnen als Amtsträger (z.B. Polizeibeamter, Justizvollzugsbeamter) eine Körperverletzung vorgeworfen wird, gelten verschärfte Regeln.

Das droht Ihnen:

  • Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren
  • Bei minder schweren Fällen: Geldstrafe
  • Verlust des Beamtenstatus möglich

Wir verteidigen Polizeibeamte und Amtsträger bundesweit!

So verteidigen wir Sie bei Körperverletzungsvorwürfen

Haben Sie sich nur verteidigt? Dann liegt keine Straftat vor! Wir sammeln Beweise (Zeugen, Fotos, Videoaufnahmen) und beweisen Ihre Notwehrlage.

War es wirklich eine „gefährliche“ Körperverletzung? Oder nur eine einfache? Wir kämpfen dafür, dass nur der mildere Tatbestand angewendet wird.

In vielen Fällen können wir einen TOA erreichen und das Verfahren zur Einstellung bringen – ohne Hauptverhandlung, ohne Vorstrafe!

Wenn die Beweislage für einen Freispruch spricht, gehen wir in die Hauptverhandlung und kämpfen für Ihren Freispruch!

Was Sie nach einer Körperverletzungsanzeige tun sollten

→ Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
→ Gehen Sie nicht ohne Anwalt zur Polizei.
→ Rufen Sie uns an: 0711 / 655 800 30

→ Erstatten Sie selbst Anzeige, wenn Sie angegriffen wurden!
→ Dokumentieren Sie Verletzungen mit Fotos und Attesten.
→ Wir begleiten Sie zur Polizei und nehmen Ihre Anzeige auf.

→ Legen Sie Einspruch ein (Frist: 2 Wochen!)
→ Beauftragen Sie uns mit Ihrer Verteidigung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja! Bei Notwehr, Täter-Opfer-Ausgleich oder Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO können Sie straffrei bleiben.

Bei gefährlicher Körperverletzung wurde eine Waffe benutzt, gemeinschaftlich gehandelt oder hinterrücks angegriffen. Die Strafe ist deutlich höher!

Das hängt vom Einzelfall ab. Oft wird im Täter-Opfer-Ausgleich ein Schmerzensgeld vereinbart (meist 500-3.000 Euro). Dafür wird das Verfahren eingestellt.

Beide Beteiligte können wegen Körperverletzung angezeigt werden. Wichtig: Wer zuerst geschlagen hat, kann sich nicht auf Notwehr berufen!

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Kanzlei Stuttgart:

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70176 Stuttgart

Fachanwälte für Strafrecht rund um die Uhr!

Unsere Anwälte

Yasmin Domé

  • Partnerin der Kanzlei seit 2007
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • Vertrauensanwältin des Auto Club Europa e.V. (ACE)
  • Mediatorin
Mitgliedschaften:
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • AnwaltVerein Stuttgart e.V.
  • Beratende Tätigkeit in der Rechtsabteilung des ACE.
  • Partner der Kanzlei seit 2007
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  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • AnwaltVerein Stuttgart e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht beim deutschen
    Anwaltverein e.V.
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
    Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

 

Sammy Urcun

  • Fachanwältin für Strafrecht 
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Vertrauensanwältin des Auto Club Europa e.V. (ACE)
Mitgliedschaften:
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • AnwaltVerein Stuttgart e.V.

Anja Riethmüller

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Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinenzug

Sie wollen den Führerschein zurück? Fachanwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart

Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet oder gar droht mit der Entziehung Ihres Führerscheins?

Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage. Dann fordern wir die Führerscheinakten an und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle ein, um Ihnen den Führerschein zu erhalten, für eine Wiedererteilung zu sorgen oder eine MPU abzuwenden.

Auch gerichtlich gehen wir für Ihre Interessen vor: Ob im Wege eines Eilverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vertreten wir Sie.

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesen Fällen in der Regel die Kosten für unsere Tätigkeit.

Unfall: Schadensersatz & Schmerzensgeld

Fachanwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist zunächst die Schuldfrage zu prüfen. Danach machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.

Wir besprechen mit Ihnen das Unfallgeschehen, fordern die polizeiliche Unfallaufnahme an und setzen uns dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung um Ihre Forderungen durchzusetzen: Hier geht es um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten der An-/ Abmeldung, Attestkosten und weitere Ansprüche.

Sie selbst brauchen sich um Nichts mehr zu kümmern: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und vermitteln, falls Sie das wünschen, einen Sachverständigen, eine Mietwagenfirma oder eine Werkstatt.

Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir bei der gegnerischen Versicherung geltend.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Fahrverbot umgehen? Fachanwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart

Ihnen droht ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister oder gar ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlicht oder einem sonstigen Verkehrsverstoß?

Geschätzte 60 – 70% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Übersenden Sie uns den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Als Rechtsanwälte haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst so treten Fehler der Messung oder andere Unrichtigkeiten zu Tage und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg versprechend geführt werden. Falls nötig lassen wir die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen. Nicht selten hängt die berufliche Zukunft an der Vermeidung eines Fahrverbots.

Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Tätigkeit.

„Ich möchte ein besseres Arbeitszeugnis!“

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart hilft.

Ihr Arbeitgeber hat Sie im Arbeitszeugnis unzutreffend beschrieben oder Ihre Leistungen zu schlecht bewertet?

Sie fürchten, dadurch an Ihrem beruflichen Fortkommen und dem weiteren Karriereverlauf gehindert zu werden?

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sorgt dafür, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein zutreffendes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt.

Ihr Arbeitgeber hat Ihre Leistungen im Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten und kennt die versteckten Zeugnisformulierungen und deren wahre Bedeutung.

Viele Arbeitgeber versuchen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um den ungeliebten Arbeitnehmer im Nachhinein „abzustrafen“. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen – es geht um Ihre Karriere!

„Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!“

Nicht ohne Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgeschlagen, dass Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden und möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

Tun Sie das niemals, ohne dass Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart den angebotenen Aufhebungsvertrag geprüft hat. Haben Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie das in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Oft werden durch die voreilige Unterzeichnung des vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags Ansprüche (auf Lohn oder Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung, betriebliche Altersvorsorge, Abfindung u.a.) aus bloßer Unwissenheit einfach verschenkt.

Schlimmer noch liegt es, wenn der Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet, das er andernfalls niemals hätte kündigen können!

Seien Sie auf der Hut und kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, der für Sie die Verhandlungen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.

„Wie bekomme ich eine Abfindung?“

Mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Arbeitnehmer haben oft den berechtigten Wunsch nach einer Abfindungszahlung.

Obwohl das Kündigungsschutzgesetz keine generelle Möglichkeit vorsieht, eine Abfindungszahlung geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, dennoch von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt zu bekommen.

Dabei verhandelt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart für Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten.

Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig wesentlich höhere Abfindungszahlungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden können.

Oftmals führen Fehleinschätzungen bei den Verhandlungen dazu, dass Abfindungen viel zu niedrig ausfallen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann einschätzen, in welcher Höhe sich Ihre Abfindung bewegen sollte.

Verschenken Sie kein Geld, das Sie gerade in einer Bewerbungsphase oder während einer unsicheren Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber dringend benötigen – Sie haben es durch Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Loyalität verdient!

„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“

Gleich zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?

So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.

Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.

Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!

„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“

Auf zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.

Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.

Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die ArbeitnehmerIhr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.

Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.