Ja. Niemand ist verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.





Ein Aufhebungsvertrag wirkt auf den ersten Blick oft unkompliziert. Der Arbeitgeber bietet eine schnelle Lösung an, spricht von einer „einvernehmlichen Trennung“ und setzt häufig eine kurze Frist zur Unterschrift. Viele Arbeitnehmer unterschreiben deshalb vorschnell – ohne zu wissen, welche Folgen das später haben kann.
Genau darin liegt das Problem.
Denn ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis freiwillig. Und das kann erhebliche Auswirkungen auf Abfindung, Arbeitslosengeld, Resturlaub, Zeugnis oder Wettbewerbsverbote haben. Vor allem die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wird häufig unterschätzt.
Die UWD Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer dabei, Aufhebungsverträge rechtlich prüfen zu lassen, Risiken zu erkennen und bessere Bedingungen auszuhandeln.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht einseitig, sondern durch gegenseitige Zustimmung.
Das bedeutet aber auch: Mit der Unterschrift verzichten Arbeitnehmer häufig auf wichtige Rechte.
Viele Arbeitgeber nutzen Aufhebungsverträge, um Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden oder eine schnelle Trennung zu erreichen. Für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein – allerdings nur dann, wenn die Bedingungen stimmen.
Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht niemals ungeprüft unterschrieben werden.
In der Praxis enthalten viele Aufhebungsverträge Formulierungen, die für Arbeitnehmer nachteilig sein können. Manche Risiken erkennt man erst später.
Typische Probleme sind:
Gerade die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sorgt später oft für erhebliche finanzielle Probleme. Denn die Agentur für Arbeit kann davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst mitverursacht hat.
Ein erfahrener Anwalt für Aufhebungsverträge prüft deshalb nicht nur einzelne Klauseln, sondern die gesamte strategische Situation.
Nein.
Arbeitnehmer müssen einen Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht sofort unterschreiben. Trotzdem entsteht in vielen Situationen erheblicher Druck. Manche Arbeitgeber setzen kurze Fristen oder kündigen Nachteile an, falls nicht direkt unterschrieben wird.
Genau hier passieren viele Fehler.
Denn anders als bei vielen anderen Verträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag in der Regel kein Widerrufsrecht. Ist die Unterschrift geleistet, lässt sich die Vereinbarung später häufig nur schwer angreifen.
Deshalb gilt im Arbeitsrecht fast immer derselbe Rat: Erst prüfen lassen, dann entscheiden.
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht automatisch schlecht. In manchen Situationen kann er sogar sinnvoll sein.
Zum Beispiel dann, wenn:
Entscheidend ist aber immer die konkrete Gestaltung.
Denn häufig lassen sich bessere Bedingungen verhandeln, wenn frühzeitig anwaltliche Unterstützung erfolgt.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht. Trotzdem werden in vielen Fällen Abfindungen vereinbart.
Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem ab von:
Viele Arbeitnehmer unterschätzen dabei ihre eigene Verhandlungsposition.
Denn wenn eine Kündigung rechtlich angreifbar wäre, steigt häufig auch die Bereitschaft des Arbeitgebers, eine höhere Abfindung zu zahlen.
Oft stellt sich die Frage, welche Lösung sinnvoller ist.
Ein Aufhebungsvertrag kann eine schnelle Einigung ermöglichen. Eine Kündigungsschutzklage kann dagegen Druck aufbauen und die Verhandlungsposition verbessern.
Welche Strategie sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Wichtige Fragen sind dabei:
Die UWD Rechtsanwälte prüfen diese Punkte individuell und entwickeln eine Strategie, die wirtschaftlich und persönlich sinnvoll ist.
Viele Aufhebungsverträge wirken auf den ersten Blick kurz und harmlos. Die entscheidenden Formulierungen stehen aber oft im Detail.
Besonders wichtig sind unter anderem:
Gerade bei Führungskräften oder langjährigen Arbeitnehmern entstehen hier häufig erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen.
Grundsätzlich sind Aufhebungsverträge wirksam. In bestimmten Fällen können sie aber angegriffen werden.
Das kommt zum Beispiel infrage bei:
Die Anforderungen dafür sind allerdings hoch. Deshalb sollte möglichst früh anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Im Arbeitsrecht geht es selten nur um Paragrafen. Häufig geht es um berufliche Zukunft, finanzielle Sicherheit und die Frage, wie eine schwierige Situation sinnvoll gelöst werden kann.
Die UWD Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer bei Aufhebungsverträgen mit einem klaren und strategischen Ansatz:
Nicht jeder Aufhebungsvertrag ist schlecht. Aber fast jeder sollte vorher geprüft werden.
Die UWD Rechtsanwälte prüfen Ihre Situation, erklären verständlich die Risiken und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Oft entscheidet bereits die richtige Strategie am Anfang darüber, wie das Verfahren später ausgeht.
Ja. Niemand ist verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Nicht zwingend. Das Risiko besteht jedoch häufig und sollte vorher geprüft werden.
Eine gesetzliche Frist gibt es meist nicht. Genau deshalb sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen.
Ja. In vielen Fällen besteht erheblicher Verhandlungsspielraum. Ein kompetenter Rechtsanwalt ist hilfreich.
Ja. Gerade bei Aufhebungsverträgen können kleine Formulierungen große finanzielle Auswirkungen haben.
Er berät Sie auch gerne auf Türkisch.
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ayrıcalığına sahibim.
Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinenzug
Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet oder gar droht mit der Entziehung Ihres Führerscheins?
Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage. Dann fordern wir die Führerscheinakten an und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle ein, um Ihnen den Führerschein zu erhalten, für eine Wiedererteilung zu sorgen oder eine MPU abzuwenden.
Auch gerichtlich gehen wir für Ihre Interessen vor: Ob im Wege eines Eilverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vertreten wir Sie.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesen Fällen in der Regel die Kosten für unsere Tätigkeit.
Unfall: Schadensersatz & Schmerzensgeld
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist zunächst die Schuldfrage zu prüfen. Danach machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.
Wir besprechen mit Ihnen das Unfallgeschehen, fordern die polizeiliche Unfallaufnahme an und setzen uns dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung um Ihre Forderungen durchzusetzen: Hier geht es um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten der An-/ Abmeldung, Attestkosten und weitere Ansprüche.
Sie selbst brauchen sich um Nichts mehr zu kümmern: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und vermitteln, falls Sie das wünschen, einen Sachverständigen, eine Mietwagenfirma oder eine Werkstatt.
Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Ihnen droht ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister oder gar ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlicht– oder einem sonstigen Verkehrsverstoß?
Geschätzte 60 – 70% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Übersenden Sie uns den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Als Rechtsanwälte haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst so treten Fehler der Messung oder andere Unrichtigkeiten zu Tage und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg versprechend geführt werden. Falls nötig lassen wir die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen. Nicht selten hängt die berufliche Zukunft an der Vermeidung eines Fahrverbots.
Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Tätigkeit.
„Ich möchte ein besseres Arbeitszeugnis!“
Ihr Arbeitgeber hat Sie im Arbeitszeugnis unzutreffend beschrieben oder Ihre Leistungen zu schlecht bewertet?
Sie fürchten, dadurch an Ihrem beruflichen Fortkommen und dem weiteren Karriereverlauf gehindert zu werden?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sorgt dafür, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein zutreffendes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt.
Ihr Arbeitgeber hat Ihre Leistungen im Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten und kennt die versteckten Zeugnisformulierungen und deren wahre Bedeutung.
Viele Arbeitgeber versuchen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um den ungeliebten Arbeitnehmer im Nachhinein „abzustrafen“. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen – es geht um Ihre Karriere!
„Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!“
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgeschlagen, dass Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden und möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?
Tun Sie das niemals, ohne dass Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart den angebotenen Aufhebungsvertrag geprüft hat. Haben Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie das in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Oft werden durch die voreilige Unterzeichnung des vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags Ansprüche (auf Lohn oder Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung, betriebliche Altersvorsorge, Abfindung u.a.) aus bloßer Unwissenheit einfach verschenkt.
Schlimmer noch liegt es, wenn der Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet, das er andernfalls niemals hätte kündigen können!
Seien Sie auf der Hut und kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, der für Sie die Verhandlungen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.
„Wie bekomme ich eine Abfindung?“
Arbeitnehmer haben oft den berechtigten Wunsch nach einer Abfindungszahlung.
Obwohl das Kündigungsschutzgesetz keine generelle Möglichkeit vorsieht, eine Abfindungszahlung geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, dennoch von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt zu bekommen.
Dabei verhandelt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart für Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten.
Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig wesentlich höhere Abfindungszahlungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden können.
Oftmals führen Fehleinschätzungen bei den Verhandlungen dazu, dass Abfindungen viel zu niedrig ausfallen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann einschätzen, in welcher Höhe sich Ihre Abfindung bewegen sollte.
Verschenken Sie kein Geld, das Sie gerade in einer Bewerbungsphase oder während einer unsicheren Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber dringend benötigen – Sie haben es durch Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Loyalität verdient!
„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“
Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?
So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.
Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!
„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.
Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die Arbeitnehmer. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.
Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.