Nein. Ein automatischer Anspruch besteht meist nicht. Dennoch werden in der Praxis häufig Abfindungen gezahlt – insbesondere nach einer Kündigungsschutzklage oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.





Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet. Oft entsteht sofort die Frage, ob eine Abfindung möglich ist – und wie hoch diese ausfallen kann. Gleichzeitig herrscht große Unsicherheit: Gibt es überhaupt einen Anspruch? Sollte man eine Kündigung akzeptieren oder dagegen vorgehen? Und was passiert bei einem Aufhebungsvertrag?
Genau hier unterstützen die UWD Rechtsanwälte im Arbeitsrecht. Wir prüfen Ihre Situation, erklären verständlich Ihre Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine sinnvolle Strategie – sei es zur Durchsetzung einer Abfindung nach Kündigung oder zur Verhandlung eines fairen Aufhebungsvertrags.
Denn viele Arbeitnehmer wissen nicht: Eine Abfindung entsteht häufig erst durch rechtlichen Druck und geschickte Verhandlungen. Genau deshalb lohnt sich die frühzeitige Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. Trotzdem werden in der Praxis sehr häufig Abfindungen gezahlt.
Der Grund dafür liegt meist darin, dass Arbeitgeber Unsicherheiten vermeiden möchten. Sobald Zweifel bestehen, ob eine Kündigung wirksam ist, entsteht Verhandlungsspielraum. Genau dort setzt ein Anwalt für Abfindung im Arbeitsrecht an.
Ein Anspruch kann sich beispielsweise ergeben:
In vielen Fällen wird eine Abfindung individuell ausgehandelt. Entscheidend ist dabei oft, wie angreifbar die Kündigung tatsächlich ist.
Wer eine Kündigung erhält, sollte nicht vorschnell unterschreiben oder auf Ansprüche verzichten. Besonders wichtig: Im Arbeitsrecht gilt häufig eine Frist von nur drei Wochen, um gegen eine Kündigung vorzugehen.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung oft als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich fehlerhaft gewesen wäre.
Deshalb sollte jede Kündigung frühzeitig geprüft werden. Denn viele Arbeitgeber rechnen damit, dass Arbeitnehmer die Frist verstreichen lassen oder ihre Rechte nicht kennen.
Gerade bei folgenden Situationen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung besonders:
Oft zeigt sich erst bei genauer Prüfung, dass erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit bestehen.
Die Höhe einer Abfindung hängt immer vom Einzelfall ab. Eine starre gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Häufig orientieren sich Gerichte und Arbeitgeber jedoch an einer Faustformel: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Das bedeutet aber nicht, dass dies die Obergrenze wäre. Je nach Risiko des Arbeitgebers, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Stärke der Verhandlungsposition können deutlich höhere Abfindungen möglich sein.
Wichtige Faktoren sind unter anderem:
Viele Arbeitnehmer unterschätzen dabei, wie stark sich anwaltliche Unterstützung auf das Ergebnis auswirken kann.
In der Praxis entstehen Abfindungen häufig nicht freiwillig. Erst eine Kündigungsschutzklage erhöht den Druck auf den Arbeitgeber.
Mit einer solchen Klage wird überprüft, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Genau dieses Risiko möchten viele Arbeitgeber vermeiden. Deshalb enden zahlreiche Verfahren mit einer Einigung und einer Abfindung.
Dabei geht es oft gar nicht darum, dauerhaft an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Vielmehr verbessert die Klage die eigene Verhandlungsposition erheblich.
Viele Verfahren enden bereits im frühen Gütetermin mit einer Einigung.
Das bedeutet für Arbeitnehmer häufig:
Wichtig ist dabei eine realistische Strategie. Nicht jede Eskalation ist sinnvoll – aber vorschnelles Nachgeben oft ebenso wenig.
Viele Arbeitgeber bieten statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Für Arbeitnehmer wirkt dies oft zunächst attraktiv, weil eine Abfindung angeboten wird.
Tatsächlich enthalten Aufhebungsverträge jedoch häufig erhebliche Nachteile.
Besonders problematisch können sein:
Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag niemals ungeprüft unterschrieben werden.
Ein Anwalt für Abfindung im Arbeitsrecht kann prüfen, ob das Angebot fair ist und bessere Konditionen verhandeln.
Gerade bei Führungskräften oder langjährigen Mitarbeitern bestehen oft deutlich bessere Möglichkeiten, als zunächst angeboten werden.
Besonders häufig spielen Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen eine Rolle.
Arbeitgeber müssen hierbei zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Fehler passieren häufig bei:
Genau diese Unsicherheiten schaffen oft Verhandlungsspielraum.
Viele Arbeitgeber möchten langwierige Prozesse vermeiden und sind deshalb zu einer Einigung bereit.
Auch steuerlich wirft eine Abfindung häufig Fragen auf.
Grundsätzlich ist eine Abfindung steuerpflichtig. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. Dadurch reduziert sich die Steuerlast oft erheblich.
Ob diese Regelung greift, hängt von mehreren Faktoren ab und sollte frühzeitig geprüft werden.
Gerade bei höheren Abfindungen kann eine strategische Gestaltung erhebliche finanzielle Unterschiede ausmachen.
Im Arbeitsrecht geht es oft nicht nur um juristische Fragen. Für viele Mandanten stehen finanzielle Sicherheit, berufliche Zukunft und persönliche Belastungen im Mittelpunkt.
Die UWD Rechtsanwälte vertreten Arbeitnehmer mit einem klaren und pragmatischen Ansatz:
Nicht jede Kündigung muss in einem langen Gerichtsverfahren enden. Häufig lassen sich bereits früh sinnvolle Lösungen erreichen – vorausgesetzt, die Ausgangslage wird professionell bewertet.
Sie haben eine Kündigung erhalten oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Dann sollten Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen.
Die UWD Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Risiken zu erkennen, Fristen einzuhalten und eine möglichst gute Lösung zu erreichen – ob durch Verhandlung oder Kündigungsschutzklage.
Nein. Ein automatischer Anspruch besteht meist nicht. Dennoch werden in der Praxis häufig Abfindungen gezahlt – insbesondere nach einer Kündigungsschutzklage oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.
Sehr schnell. Gegen eine Kündigung kann oft nur innerhalb von drei Wochen vorgegangen werden.
Nein. Sie sollten einen Aufhebungsvertrag immer vorher anwaltlich prüfen lassen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig dient ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Orientierung.
Nein. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Unter Umständen kann jedoch die Fünftelregelung genutzt werden.
In vielen Fällen ja. Selbst wenn keine Rückkehr in den Betrieb gewünscht ist, verbessert eine Klage oft die Verhandlungsposition erheblich.
Er berät Sie auch gerne auf Türkisch.
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ayrıcalığına sahibim.
Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinenzug
Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet oder gar droht mit der Entziehung Ihres Führerscheins?
Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage. Dann fordern wir die Führerscheinakten an und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle ein, um Ihnen den Führerschein zu erhalten, für eine Wiedererteilung zu sorgen oder eine MPU abzuwenden.
Auch gerichtlich gehen wir für Ihre Interessen vor: Ob im Wege eines Eilverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vertreten wir Sie.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesen Fällen in der Regel die Kosten für unsere Tätigkeit.
Unfall: Schadensersatz & Schmerzensgeld
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist zunächst die Schuldfrage zu prüfen. Danach machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.
Wir besprechen mit Ihnen das Unfallgeschehen, fordern die polizeiliche Unfallaufnahme an und setzen uns dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung um Ihre Forderungen durchzusetzen: Hier geht es um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten der An-/ Abmeldung, Attestkosten und weitere Ansprüche.
Sie selbst brauchen sich um Nichts mehr zu kümmern: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und vermitteln, falls Sie das wünschen, einen Sachverständigen, eine Mietwagenfirma oder eine Werkstatt.
Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Ihnen droht ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister oder gar ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlicht– oder einem sonstigen Verkehrsverstoß?
Geschätzte 60 – 70% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Übersenden Sie uns den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Als Rechtsanwälte haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst so treten Fehler der Messung oder andere Unrichtigkeiten zu Tage und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg versprechend geführt werden. Falls nötig lassen wir die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen. Nicht selten hängt die berufliche Zukunft an der Vermeidung eines Fahrverbots.
Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Tätigkeit.
„Ich möchte ein besseres Arbeitszeugnis!“
Ihr Arbeitgeber hat Sie im Arbeitszeugnis unzutreffend beschrieben oder Ihre Leistungen zu schlecht bewertet?
Sie fürchten, dadurch an Ihrem beruflichen Fortkommen und dem weiteren Karriereverlauf gehindert zu werden?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sorgt dafür, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein zutreffendes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt.
Ihr Arbeitgeber hat Ihre Leistungen im Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten und kennt die versteckten Zeugnisformulierungen und deren wahre Bedeutung.
Viele Arbeitgeber versuchen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um den ungeliebten Arbeitnehmer im Nachhinein „abzustrafen“. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen – es geht um Ihre Karriere!
„Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!“
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgeschlagen, dass Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden und möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?
Tun Sie das niemals, ohne dass Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart den angebotenen Aufhebungsvertrag geprüft hat. Haben Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie das in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Oft werden durch die voreilige Unterzeichnung des vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags Ansprüche (auf Lohn oder Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung, betriebliche Altersvorsorge, Abfindung u.a.) aus bloßer Unwissenheit einfach verschenkt.
Schlimmer noch liegt es, wenn der Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet, das er andernfalls niemals hätte kündigen können!
Seien Sie auf der Hut und kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, der für Sie die Verhandlungen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.
„Wie bekomme ich eine Abfindung?“
Arbeitnehmer haben oft den berechtigten Wunsch nach einer Abfindungszahlung.
Obwohl das Kündigungsschutzgesetz keine generelle Möglichkeit vorsieht, eine Abfindungszahlung geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, dennoch von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt zu bekommen.
Dabei verhandelt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart für Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten.
Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig wesentlich höhere Abfindungszahlungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden können.
Oftmals führen Fehleinschätzungen bei den Verhandlungen dazu, dass Abfindungen viel zu niedrig ausfallen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann einschätzen, in welcher Höhe sich Ihre Abfindung bewegen sollte.
Verschenken Sie kein Geld, das Sie gerade in einer Bewerbungsphase oder während einer unsicheren Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber dringend benötigen – Sie haben es durch Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Loyalität verdient!
„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“
Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?
So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.
Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!
„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.
Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die Arbeitnehmer. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.
Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.