Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung – danach gilt sie grundsätzlich als wirksam.





Die Kündigung liegt im Briefkasten – und plötzlich ist alles anders.
Viele wissen in diesem Moment nicht, wie sie reagieren sollen. Erst kommt der Schock, dann die Unsicherheit. Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Habe ich Chancen? Und vor allem: Wie viel Zeit bleibt mir eigentlich?
Die kurze Antwort: Nicht viel.
Denn wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie schnell handeln. Genau dabei unterstützen Sie die UWD Rechtsanwälte in Stuttgart – mit klarer Einschätzung, Erfahrung und dem Blick für das, was für Sie wirklich sinnvoll ist.
Es gibt im Arbeitsrecht eine Frist, die alles entscheidet.
Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach wird es schwierig – selbst dann, wenn die Kündigung eigentlich angreifbar gewesen wäre.
Das Problem: Diese Frist läuft oft, während man noch versucht, die Situation überhaupt zu verstehen.
Deshalb ist der erste Schritt immer derselbe: Kündigung prüfen lassen!
Viele stellen sich die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Die klare Antwort: In vielen Fällen ja.
Mit einer Kündigungsschutzklage wird geprüft, ob die Kündigung rechtlich überhaupt Bestand hat. Und das ist häufiger zweifelhaft, als man denkt.
Es geht dabei nicht nur um die Rückkehr in den Job.
Oft geht es um Verhandlungsspielraum. Um Zeit. Und nicht selten auch um eine Abfindung, die ohne Klage kaum erreichbar wäre.
Kurz gesagt: Die Klage verschiebt die Ausgangslage – und genau darin liegt ihre Stärke.
Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Schwachstellen.
Zum Beispiel dann, wenn:
Oder anders gesagt: Wenn sich beim genaueren Hinsehen Zweifel ergeben, lohnt sich fast immer eine Prüfung.
Und selbst wenn am Ende keine Rückkehr gewünscht ist – die Verhandlungssituation verbessert sich durch eine Klage oft deutlich.
Viele stellen sich ein langwieriges Gerichtsverfahren vor. In der Realität läuft es meist deutlich strukturierter ab.
Nach Einreichung der Klage kommt es relativ schnell zu einem ersten Termin beim Arbeitsgericht. Dort wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Häufig passiert genau das – und zwar früher als erwartet.
Kommt keine Einigung zustande, wird der Fall weiter geprüft. Aber auch dann bleibt das Verfahren überschaubar.
Wichtig ist: Sie stehen damit nicht allein da. Und Sie müssen auch nicht alles selbst regeln.
Ein Punkt, der fast immer im Raum steht ist die Abfindung nach einer Kündigung.
Einen automatischen Anspruch gibt es zwar nicht. Trotzdem endet ein großer Teil der Verfahren mit einer Abfindung.
Warum? Weil viele Arbeitgeber ein Risiko vermeiden möchten. Und genau dieses Risiko entsteht erst durch die Kündigungsschutzklage.
Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab. Aber ohne Klage fehlt oft die Grundlage, überhaupt darüber zu sprechen.
Am Ende geht es nicht nur um die Rechtslage. Sondern darum, wie man damit umgeht.
Die UWD Rechtsanwälte vertreten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht mit einem klaren Ansatz:
keine unnötige Eskalation – aber auch kein vorschnelles Nachgeben.
Was Sie erwarten können:
Denn nicht jeder Fall ist gleich. Und nicht jede Lösung muss vor Gericht enden.
Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung – danach gilt sie grundsätzlich als wirksam.
In vielen Fällen ja, insbesondere beim Gütetermin. Ihr Anwalt begleitet Sie dabei umfassend.
Ja – viele Verfahren enden mit einer Abfindung im Rahmen eines Vergleichs.
Ein Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht. In der Praxis ist anwaltliche Unterstützung jedoch entscheidend für Erfolg und Verhandlungsergebnis.
Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang. Das wirkt auf den ersten Blick abschreckend, relativiert sich aber schnell.
Denn Gerichtskosten entstehen oft gar nicht (z. B. bei Einigung) oder durch eine Rechtsschutzversicherungen, welche die Kosten übernimmt. Sprechen Sie unser gerne darauf an.
Er berät Sie auch gerne auf Türkisch.
Size türkçe hukuki danışmanlık ve hizmet sunma
ayrıcalığına sahibim.
Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinenzug
Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet oder gar droht mit der Entziehung Ihres Führerscheins?
Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage. Dann fordern wir die Führerscheinakten an und legen Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle ein, um Ihnen den Führerschein zu erhalten, für eine Wiedererteilung zu sorgen oder eine MPU abzuwenden.
Auch gerichtlich gehen wir für Ihre Interessen vor: Ob im Wege eines Eilverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vertreten wir Sie.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesen Fällen in der Regel die Kosten für unsere Tätigkeit.
Unfall: Schadensersatz & Schmerzensgeld
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist zunächst die Schuldfrage zu prüfen. Danach machen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallgegners geltend.
Wir besprechen mit Ihnen das Unfallgeschehen, fordern die polizeiliche Unfallaufnahme an und setzen uns dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung um Ihre Forderungen durchzusetzen: Hier geht es um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten der An-/ Abmeldung, Attestkosten und weitere Ansprüche.
Sie selbst brauchen sich um Nichts mehr zu kümmern: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und vermitteln, falls Sie das wünschen, einen Sachverständigen, eine Mietwagenfirma oder eine Werkstatt.
Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Ihnen droht ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Fahrerlaubnisregister oder gar ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlicht– oder einem sonstigen Verkehrsverstoß?
Geschätzte 60 – 70% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Übersenden Sie uns den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Als Rechtsanwälte haben wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst so treten Fehler der Messung oder andere Unrichtigkeiten zu Tage und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg versprechend geführt werden. Falls nötig lassen wir die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen. Nicht selten hängt die berufliche Zukunft an der Vermeidung eines Fahrverbots.
Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Tätigkeit.
„Ich möchte ein besseres Arbeitszeugnis!“
Ihr Arbeitgeber hat Sie im Arbeitszeugnis unzutreffend beschrieben oder Ihre Leistungen zu schlecht bewertet?
Sie fürchten, dadurch an Ihrem beruflichen Fortkommen und dem weiteren Karriereverlauf gehindert zu werden?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart sorgt dafür, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein zutreffendes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt.
Ihr Arbeitgeber hat Ihre Leistungen im Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu beschreiben und zu bewerten und kennt die versteckten Zeugnisformulierungen und deren wahre Bedeutung.
Viele Arbeitgeber versuchen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um den ungeliebten Arbeitnehmer im Nachhinein „abzustrafen“. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen – es geht um Ihre Karriere!
„Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!“
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgeschlagen, dass Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden und möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?
Tun Sie das niemals, ohne dass Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart den angebotenen Aufhebungsvertrag geprüft hat. Haben Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, können Sie das in den allermeisten Fällen nicht mehr rückgängig machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Oft werden durch die voreilige Unterzeichnung des vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags Ansprüche (auf Lohn oder Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung, betriebliche Altersvorsorge, Abfindung u.a.) aus bloßer Unwissenheit einfach verschenkt.
Schlimmer noch liegt es, wenn der Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet, das er andernfalls niemals hätte kündigen können!
Seien Sie auf der Hut und kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, der für Sie die Verhandlungen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.
„Wie bekomme ich eine Abfindung?“
Arbeitnehmer haben oft den berechtigten Wunsch nach einer Abfindungszahlung.
Obwohl das Kündigungsschutzgesetz keine generelle Möglichkeit vorsieht, eine Abfindungszahlung geltend zu machen, hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, dennoch von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt zu bekommen.
Dabei verhandelt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart für Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder vor den Arbeitsgerichten.
Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig wesentlich höhere Abfindungszahlungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden können.
Oftmals führen Fehleinschätzungen bei den Verhandlungen dazu, dass Abfindungen viel zu niedrig ausfallen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann einschätzen, in welcher Höhe sich Ihre Abfindung bewegen sollte.
Verschenken Sie kein Geld, das Sie gerade in einer Bewerbungsphase oder während einer unsicheren Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber dringend benötigen – Sie haben es durch Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihre Loyalität verdient!
„Ich habe eine Abmahnung erhalten!“
Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Er hat Ihnen dafür sogar eine Abmahnung erteilt?
So einfach ist das nicht. Die wirksame Erteilung einer Abmahnung setzt die Einhaltung bestimmter Formalien voraus, die Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart prüft. Enthält die Abmahnung beispielsweise keine konkrete Beschreibung des vermeintlichen Fehlverhaltens oder gibt sie nicht wieder, wie vertragsgemäß hätte gehandelt werden sollen oder lässt sie nicht erkennen, welche Folgen im Wiederholungsfalle drohen, ist die Abmahnung unwirksam.
Viele Arbeitgeber wissen auch nicht, dass die Abmahnung den zugrundeliegenden Vorfall „verbraucht“ – sich eine Kündigung also nicht mehr auf denselben Vorfall stützen kann.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kann für Sie gegen die Abmahnung vorgehen – wenn es notwendig ist, durch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart!
„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!“
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses überreicht? Dann verlieren Sie keine Zeit! Ihnen bleiben lediglich drei Wochen (!), um sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart auf, damit Sie dieser über Ihre Rechte aufklären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.
Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die Arbeitnehmer. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Ihre Rechte für Sie durch – so werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ernst genommen.
Selbst, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben möchten, gibt es bei jeder Beendigung viele offene Fragen zu klären: Es stehen noch Lohn-/Gehaltszahlungen aus, Überstunden oder Urlaubsansprüche wurden noch nicht bezahlt, Sie würden gerne eine Abfindungszahlung erreichen oder ein zutreffendes gutes Arbeitszeugnis, um bessere Chancen auf dem Bewerbermarkt zu haben.